Tennisverein Oberkohlstätten

Vereinsordnung

§ 1 – Grundsätze und Zweck

Jede Gemeinschaft, und eine solche ist auch unser Tennisverein, erfordert ein gewisses Mindestmaß an Regeln, um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes und ein ungestörtes Nebeneinander der Vereinsmitglieder zu garantieren. Die folgenden Regeln sollen aber keine "Vorschriften" im negativen Sinne des Wortes, sondern einfach Orientierungshilfen für das Zusammenleben auf dem Tennisplatz sein. Die Vereinsordnung dient somit der Vermeidung jeder Störung der anderen Vereinsmitglieder und der Schonung der Anlage.

§ 2 – Einmaliger Beitrittsbeitrag

Jeder, der unserem Verein beitreten will, hat unabhängig vom Zeitpunkt des Beitrittes einen einmaligen Beitrag, der nicht rückerstattet und übertragen werden kann, zu leisten. Ausgenommen sind lediglich Übertragungen an Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder).
Der Beitrag beträgt wie folgt:


ErwachsenerEuro250,-
EhepaarEuro380,-
Ehepaar mit 1 KindEuro430,-
Ehepaar mit 2 u. mehr KindernEuro450,-
Kind (0 bis 14 Jahre)Euro100,-
Jugendlicher (15 bis 18 Jahre)Euro120,-

Der Beitrag ist von den Gründungsmitgliedern bis zu dem vom Vorstand festgesetzten Termin zur Einzahlung zu bringen. Mitglieder, die erst nach Fertigstellung der Tennisanlage eintreten, haben den Beitrag mit einem 20%-igen Aufschlag sofort zu entrichten, da erst die Einzahlung desselben die Mitgliedschaft begründet. Die Höhe des Beitrages kann ausschließlich von der Hauptversammlung verändert werden, wobei hierfür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

§ 3 – Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Von jedem Mitglied ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der ebenfalls nicht übertragen werden kann, zu leisten, welcher bis längstens 31. März des laufenden Jahres zu entrichten ist.


Kat. 1Familie mit einem Kind (bis 14 Jahre)Euro200,-Derzeit 50% Beitrag!!
Kat. 1.1Familie mit mehreren Kindern (bis 14 Jahre)Euro220,-
Kat. 2EhepaarEuro140,-
Kat. 3Einzelner ErwachsenerEuro75,-
Kat. 4Kind (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)Euro35,-
Kat. 5Jugendlicher (15 bis 18 Jahre)Euro50,-

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages kann ausschließlich von der Hauptversammlung verändert werden, wobei hierfür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

§ 4 – Spielplan und Reservierung

Jedes Mitglied hat das Recht, 2 Stunden pro Woche auf dem Platz zu spielen. Der Aushang des Spielplanes, in dem die gewünschten Stunden eingetragen werden, erfolgt jeweils Samstagmittag für die folgende Woche, wobei eine Familie zusammen nicht mehr als 8 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen kann. Am Wochenende (Freitag 12 Uhr bis Sonntagabend) dürfen nicht mehr als 4 Stunden pro Familie gespielt werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen den Platz nur bis 17 Uhr benützen. Nicht konsumierte Stunden können nicht "aufgespart" werden. Der Spielplan gilt jeweils von Montagfrüh bis Sonntagabend. Nichtmitglieder dürfen Eintragungen erst ab Sonntag 10 Uhr vornehmen. Eintragungen dürfen aus organisatorischen Gründen nur für volle Stunden vorgenommen werden.

§ 5 – Schlüsselordnung

Jedes Mitglied ab 16 Jahren erhält einen Schlüssel für den Tennisplatz und hat dafür zu sorgen, dass der Platz unverzüglich nach dem Verlassen abgeschlossen wird. Für den Fall des Schlüsselverlustes haftet das Mitglied und hat gleichzeitig für die Beschaffungskosten eines neuen Schlüssels aufzukommen.

§ 6 – Freie Platznutzung

Jedes Mitglied darf den Platz, wenn keine Eintragungen auf dem Spielplan sind, uneingeschränkt benützen.

§ 7 – Wartezeit und Verfall

Wenn eine eingetragene Stunde nach 10 Minuten nicht gespielt wird, gilt sie als verfallen, und der Platz kann von anderen Mitgliedern bzw. Gästen bespielt werden, wobei jede gespielte Stunde einzutragen ist.

§ 8 – Spieldauer, Platzpflege und Kleidung

Eine Tennisstunde dauert 50 Minuten, die verbleibenden 10 Minuten auf die volle Stunde sind zur Platzpflege zu verwenden. Das Betreten des Platzes darf nur mit sauberem und geeignetem Schuhwerk erfolgen. Jede Verunreinigung ist zu vermeiden.

§ 9 – Gaststunden und Vermietung

Der Tennisplatz kann auch an Nichtmitglieder vermietet werden, wobei Euro 5,- pro Stunde und Person an Miete eingehoben wird. Jenes Mitglied, welches dem spielenden Gast den Schlüssel für den Tennisplatz überlassen hat, ist für die Einhebung dieser Miete verantwortlich und hat diese unter Nennung des Gastes unverzüglich dem Kassier weiterzuleiten.

§ 10 – Verstöße gegen die Ordnung

Die Nichtbeachtung der Verein- und Spielordnung kann ein zeitweiliges Spielverbot und im Wiederholungsfalle den Ausschluss im Sinne des § 8 der Vereinssatzungen zur Folge haben.

§ 11 – Meldung von Schäden

Etwaige Missstände, Beschwerden, Beschädigungen etc. sind unverzüglich einem Mitglied des Vereinsvorstandes (Obmann, Kassier oder Schriftführer) zu melden.

§ 12 – Platzwart

Die Wartung und Pflege des Platzes erfolgt, abgesehen von der laufenden Platzpflege nach dem Spiel, vom Platzwart, der dafür bis auf Weiteres mit Euro 10,-/Stunde nach tatsächlichem Zeitaufwand entschädigt wird.

§ 13 – Austritt

Im Sinne des Vereinsbestandes kann der Austritt aus dem Tennisverein frühestens nach Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten – frühestens jedoch nach 3 Jahren – erfolgen.

§ 14 – Änderung der Vereinsordnung

Die Gründungsmitglieder vereinbaren, die Vereinsordnung – falls erforderlich – nach Ablauf des ersten Spieljahres hinsichtlich aller angeführten Punkte zu überdenken.



Oberkohlstätten, Mai 2021
Ausgabe 04/16.05.2021